Tarifvertrag zur Betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung
für veterinärmedizinisches Praxispersonal - TierarztRente

Der Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. und der Verband Medizinischer Fachberufe haben einen neuen Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und zur Entgeltumwandlung für Tiermedizinische Fachangestellte / Tierarzthelferinnen mit Wirkung ab dem 01.04.2009 vereinbart.

Dieser Tarifvertrag sieht vor, dass Praxisangestellte von ihren Arbeitgebern künftig einen monatlichen Arbeitgeberbeitrag zur bAV erhalten. Die Höhe dieses Arbeitgeberbeitrages richtet sich nach Art und Umfang des Beschäftigungsverhältnisses.

Die Höhe der monatlichen Beträge finden Sie in der folgenden Übersicht:




Übersicht über die Höhe des Arbeitgeberbeitrages zur Betriebsrente bzw. TierarztRente


Beschäftigt als:
Auszubildende* Vollzeitangestellte** Teilzeitangestellte***
Monatliche Arbeitgeber-Leistung
30 Euro 30 Euro 15 Euro

* nach Ablauf der Probezeit
**
und Teilzeitbeschäftigte mit einer durchschnittlichen Arbeitszeit von mehr als 20 Std./Woche
***
mit einer durchschnittlichen Arbeitszeit von weniger als 20 Stunden pro Woche



Für Entgeltumwandlungen der Mitarbeiter sieht dieser Tarifvertrag weiterhin einen Arbeitgeberzuschuss von 20 % vor.


Im Rahmen der Entgeltumwandlung können laufendes Gehalt, Weihnachtsgeld und Sonderzahlungen in bAV-Beiträge umgewandelt werden.