Tarifvertrag zur Betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung für veterinärmedizinisches Praxispersonal - TierarztRente |
Der Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. und der Verband Medizinischer Fachberufe haben einen neuen Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und zur Entgeltumwandlung für Tiermedizinische Fachangestellte / Tierarzthelferinnen mit Wirkung ab dem 01.04.2009 vereinbart. Die Höhe der monatlichen Beträge finden Sie in der folgenden Übersicht: |
Übersicht über die Höhe des Arbeitgeberbeitrages zur Betriebsrente bzw. TierarztRente |
Beschäftigt als: |
Auszubildende* | Vollzeitangestellte** | Teilzeitangestellte*** |
Monatliche Arbeitgeber-Leistung |
30 Euro | 30 Euro | 15 Euro |
* | nach Ablauf der Probezeit |
** | und Teilzeitbeschäftigte mit einer durchschnittlichen Arbeitszeit von mehr als 20 Std./Woche |
*** | mit einer durchschnittlichen Arbeitszeit von weniger als 20 Stunden pro Woche |
Für Entgeltumwandlungen der Mitarbeiter sieht dieser Tarifvertrag weiterhin einen Arbeitgeberzuschuss von 20 % vor. |
Im Rahmen der Entgeltumwandlung können laufendes Gehalt, Weihnachtsgeld und Sonderzahlungen in bAV-Beiträge umgewandelt werden. |